BAUWISSEN

BAUANTRAG | BAUGENEHMIGUNG

Nach Beendigung der Planungsphase für Ihr Wohn- bzw. Wochenendhaus, bereiten wir als zusätzliche Dienstleistung auf Wunsch gerne alle Unterlagen für den benötigten Bauantrag vor. Außerdem führen wir für Sie die notwendigen Verhandlungen mit den zuständigen Behörden.

Für das Erstellen einer kostenpflichtigen Bauanzeige benötigen wir zusätzlich den Bebauungsplan mit textlicher Festsetzung und die schriftliche Zusicherung der Gemeinde über die Erschließung des Baugrundstückes.

Diese Leistung beinhaltet:

  • das Erstellen der Grundriss- und Ansichtszeichnungen
  • Berechnungen der Wohn-, Nutzflächen und des umbauten Raumes
  • die Nennung des Sachverständigen Tragwerkplaners
  • die Erklärung des Entwurfsverfassers
  • das Ausarbeiten der Bauantragsunterlagen
  • und Einzeichnen der Objekte in den Lageplan
    in drei- bzw. vierfacher Ausführung

Dazu benötigen wir vorab:

  • je nach Objekt drei einfache oder beglaubigte Lagepläne (vom Katasteramt Ihrer zuständigen Gemeinde, nicht älter als ein Jahr) mit verbindlicher Lagebeschreibung des Objekts
  • den Übersichtsplan
  • und einen Bebauungsplan, falls vorhanden

Für die Erteilung der Baugenehmigung benötigt das Bauamt je nach Bauvorhaben ca. 1 - 3 Monate. Nach Einreichen des Bauantrags erhalten Sie zunächst eine Eingangsbestätigung, deren Sachbearbeiter und Aktenzeichen uns mitgeteilt werden müssen. Bei eventuellen Nachforderungen kann sich die Bearbeitungszeit verlängern.

Wir beginnen mit den Fertigungsarbeiten und den Montagearbeiten für baugenehmigungspflichtige Objekte erst nach erteilter Baugenehmigung.