BAUWISSEN

BAU KINDERGELD

Bei der Finanzierung Ihres Wohnhauses kann das staatliche Baukindergeld von Anfang an mitberücksichtigt werden.
Bis zu 12.000 Euro Zuschuss pro Kind gibt es seit 2018 für jede Familie oder Alleinerziehende, die ein Haus bauen oder kaufen. Der finanzielle Anreiz soll deutschlandweit den Erwerb von Wohneigentum fördern.

Wichtig: Der Kaufvertrag muss spätestens bis zum 31.12.2020 geschlossen werden, der Antrag bis zum 31.12.2023 (und spätestens 3 Monate nach Einzug) gestellt sein.

Die Voraussetzungen für einen Antrag sind:

  • Ihr zu versteuerndes Einkommen darf nicht höher als 75.000 € im Jahr zzgl. 15.000 € pro Kind unter 18 Jahren sein (d.h. wer zum Beispiel für zwei Kinder Baukindergeld beantragt, darf im Jahr maximal 105.000 € brutto verdienen, um förderberechtigt zu sein)
  • Die Immobilie muss Ihnen zumindest teilweise gehören und von Ihnen selbst genutzt werden
  • Jedes Kind, für das Sie Baukindergeld beantragen, muss mit im Haus wohnen
  • Sie müssen zugleich der Empfänger des Kindergeldes bzw. Kinderfreibetrages sein
  • Sie dürfen zum Stichtag keine weitere Immobilie (mit Ausnahme von Ferienhäuser/ -wohnungen) besitzen

Ausgezahlt wird das Baukindergeld jährlich über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren, solange Sie die geförderte Immobilie bewohnen. Bei 1.200 € jährlich je minderjährigem Kind sind also bis zu 12.000 € möglich. Und: Bisher wurde die Zahl der Kinder, für die der Antrag gilt, nicht eingeschränkt!

Weitere Informationen finden Sie hier. Auch der Antrag kann ausschließlich online über das Portal der KfW gestellt werden.