Mit Blick ins Grüne
Pressespiegel der Zeitschrift „Hamburger Grundeigentum“ vom April 2017
Der Garten gewinnt im hektischen Alltag an Bedeutung. Damit investieren auch immer mehr Menschen in ein Gartenhaus – egal ob als Erholungsinsel im Grünen oder als Mini-Büro.
Von Bettina Brüdgam
Der Dichter Johann Wolfgang Goethe besaß ebenso eines wie Friedrich Schiller, hier lebte der Schriftsteller Bernhard Shaw seine kreativsten Momente und Popsänger Robbie Williams macht dort gerne Musik – Gartenhäuser waren schon früher beliebt und erfahren derzeit eine regelrechte Renaissance. (…)
Ob als Büroraum, Atelier, privates Spa, eigene Bude für die Kids, als zweites Wohnzimmer zum Entspannen mitten im Grün oder als Laube im Schrebergarten – ein Gartenhaus bietet viele Möglichkeiten der Nutzung. Stand früher in den meisten Gärten höchstens ein schlichter Schuppen, um darin Rasenmäher, Schubkarre und Werkzeuge zu lagern, sind inzwischen wieder Gartendomizile mit Wohlfühlqualitäten gefragt. „Seit einigen Jahren steigt die Nachfrage nach Gartenhäusern auch für private Grundstücke spürbar“, beobachtet Tanja Grave vom Unternehmen Grave Holzhäuser in Elze an der Leine. (…)
Das heimische Grün samt Laube diene immer mehr Menschen als Ruhepol im hektischen Alltag. „Deshalb steht inzwischen wohl oft auch eine Sauna im Garten auf dem persönlichen Wunschzettel.“
Wie groß die Bandbreite ist, lässt sich in der Ausstellung von Grave in Altona oder im Internet begutachten. Sattel-, Pult-, Flachdach, der Baukörper im Längs- oder Querformat, in fünfeckiger Form oder doch lieber heimelig über Eck – der Kunde kann aus zahlreichen Möglichkeiten wählen. „Inzwischen geht der Trend weg vom bayerischen Hütten-Design mit geschwungenen Blenden hin zum puristischen Stil“, sagt Grave. In ihrem Sortiment gibt es ebenfalls seit einigen Jahren die minimalistische Variante ohne Dachüberstand.
Grundsätzlich sollte die Form zum Grundstück passen. „Wir prüfen vorab die Gegebenheiten vor Ort“, sagt Grave. Ein fünfeckiger Baukörper etwa eigne sich besonders gut für kleine Gärten, da er sich ideal in eine Ecke einpasse. Welche Abstände zum Nachbargrundstück eingehalten werden müssen, hängt auch von der Größe der Laube ab (siehe Kasten). „Am besten vorab beim zuständigen Bauamt anfragen, ob eine Baugenehmigung vonnöten ist“ (…)
Grundsätzlich gilt für Gartenhäuser: bei den angegebenen Preisen sind oft nicht alle Leistungen enthalten, deshalb sollte man immer den exakten Lieferumfang in Erfahrung bringen. Der Anstrich mit Lasur oder Deckfarbe wird oft gesondert in Rechnung gestellt. „Darunter bringt man noch einen Schutzanstrich auf, der Schimmel und Pilze fernhält“, erklärt Grave. Bei Lasuren schimmert die Holzmaserung – im Gegensatz zur deckenden Farbe – durch, das verleiht dem Haus eine natürliche Note. „Eine Lasur sollte allerdings alle zwei bis fünf Jahre erneuert werden, beim deckenden Anstrich reicht alle vier bis acht Jahre eine Auffrischung“, so Grave.
Für den Fußboden empfiehlt sie eine Behandlung mit Hartwachsöl, damit er sich später besser reinigen lässt und gleichzeitig atmungsaktiv bleibt. Teppiche oder PVC- Beläge hingegen besser nicht verlegen, da das Holz darunter sonst nicht mehr atmen kann und sich so schnell Schimmel bildet.
Der Aufbau der Laube durch die Fachmonteure dauert in der Regel nur ein bis zwei Tage. Das Fundament wird vorher erstellt. „Das Haus muss etwas höher errichtet werden, damit die Feuchtigkeit nicht von unten ins Holz zieht“ (…) Blenden sollten deshalb unbedingt luftdurchlässig sein.
Genehmigung für die Gartenlaube
In Hamburg ist für eingeschossige Gartenhäuser bis 30 Kubikmeter umbauter Raum und ohne Aufenthaltsräume keine Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde erforderlich. Für ein Haus mit einer Höhe von zwei Metern muss also ab 15,01 Quadratmetern die Genehmigung eingeholt werden. Für Gartenlauben im Kleingarten gilt die Grenze von 24 Quadratmetern Grundfläche inklusive überdachtem Freisitz.
Soll eine Feuerungsanlage wie ein Kamin eingebaut werden, muss nicht nur der Schornsteinfeger hinzugezogen werden, sondern es wird empfohlen, auch den zuständigen Bauprüfer hinzuziehen. Auch die Grenzabstände zum Nachbarn müssen eingehalten werden. Erlaubt an der Grundstücksgrenze sind eingeschossige Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer Wandhöhe bis zu drei Meter und einer Gesamtlänge bis zu neun Metern. Voraussetzung: Die Gebäude auf einem Grundstück überschreiten nicht die Gesamtlänge von 15 Metern. Sonst muss ein Abstand von 2,50 Metern eingehalten werden. „Wird der Nachbar durch das Gebäude beeinträchtigt, sollte man sich aber ohnehin mit ihm abstimmen“, rät Andreas Hüter, Leiter der Bauprüfabteilung im Bezirksamt Bergedorf.
Moderne Gartenhäuser im minimalistischen Design – hier geht es zum Pressespiegel der Gehamodelle Cubo.