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Bauantrag
Baugenehmigungen werden je nach Bun- desland ab unterschiedlichen Größenord- nungen gefordert: In Niedersachsen bei- spielsweise ist ab
40 m³, in Berlin, Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig Holstein ab 30 m³ umbau- tem Raum eine Baugenehmigung
erforder- lich. Wenn ein Bebauungsplan vorhanden ist, können abweichende Regelungen ge- troffen sein. Ist dies nicht der Fall, reicht eine Bauanzeige.
Des Weiteren sind bezüglich der Grenzab- stände Bauhöhen etc. die jeweiligen Bau- ordnungen der Bundesländer zu beachten.
Ein Grave Holzhaus in der BauphaseWir arbeiten für Sie gegen Aufpreis sämtliche für den Bauantrag oder die Bauanzeige benötigten Unterlagen aus. Diese Leistung beinhaltet:
Sollten wir für Sie die kostenpflichtigen Bauantragsunterlagen erstellen, benötigen wir:
Für das Erstellen einer kostenpflichtigen Bauanzeige benötigen wir zusätzlich den Bebauungsplan mit textlicher Festsetzung und die schriftliche Zusicherung der Gemeinde über die Erschließung des Baugrundstückes. | ![]() |
Für einen weiteren kleinen Einblick in unser Holz-Wohnhausprogramm klicken Sie auf die Bilder | ![]() |
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